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Gewässergrenze Markung Weißlensburg
Obere Grenze: Mündung des Rapbaches in die
Brettach bei der Autobahn A6.
Untere Grenze: Mündung des Rimmlingbächles in die Brettach beim
Steinbruchsee in Neudeck.
Einschränkung: Vom Ende des Waldes
bis zur unteren Grenze darf bachabwärts von der linken Uferseite nicht
gefischt werden.
Sonstiges: Die Brettach auf der
Markung Weißlensburg darf bereits ab dem 1. April befischt werden.
Naturköder sind hier ebenfalls erlaubt
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