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Gewässerordnung und weitere Bestimmungen
sind den jeweiligen Karten zu entnehmen.
Im Neckar und Kocher kann täglich ab einer
Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang (Ausnahme:
Aalfischen bis 24 Uhr bzw. 1 Uhr Sommerzeit), mit zwei Ruten gefischt
werden. Schonmaße und Schonzeiten sind zu beachten. Im Osthafen,
Spitalwasser und Kocher dürfen im Jahr nicht mehr als insgesamt 20 Karpfen,
sowie 10 Raubfische (Hecht, Zander) gefangen werden (pro Tag nicht mehr als
drei
Edelfische), gilt nicht für Aale.
In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15 Januar darf von der Lammbrücke
Neuenstadt bis Wehr Kochertürn an Sonn- und Feiertagen vormittags nicht
gefischt werden. Laut Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart sind am
Kocher jährlich 15 Begehungen gestattet.
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Gewässergrenze
"Neues Fischwasser-Unterwasser"
Untere Grenze:
Markungsgrenze Bad Friedrichshall - Hagenbach / Oedheim. Grenztafeln
vorhanden. Markanter Punkt: rechtsufrig, Hütte auf Wiese
Obere Grenze: ca. 100m
unterhalb Straßenbrücke in Oedheim. Markanter Punkt: Grenztafel auf Höhe
Musikerheim Oedheim
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Gewässergrenze Markung Oedheim, Degmarn
Untere Grenze:
Fischwassergrenze "Heil", ca. 500m oberhalb Wehranlage in Oedheim.
Grenztafeln auf beiden Uferseiten vorhanden. Markante Stelle: "grüne Hütte
rechtsufrig"
Im Kanal des E-Werks Kochertürn darf die
Strecke zwischen der Grenztafel oberhalb des E-Werkes bis zur Kocherbrücke
nicht befischt werden.
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Gewässergrenze Markung Neuenstadt
Obere Grenze: ca. 500m oberhalb der
Eisenbahnbrücke Bürg. Grenztafeln vorhanden.
Vom 1.Oktober bis zum 15. Januar darf von
der Lammbrücke Neuenstadt bis zum Wehr in Kochertürn, an Sonn- und
Feiertagen, vormittags nicht gefischt werden.
Das betreten der Insel oberhalb der
Eisenbahnbrücke Bürg ist verboten.
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Gewässergrenze Markung Hardthausen/Kochersteinsfeld
untere Grenze: Brücke bei der Ortsausfahrt
Kochersteinsfeld in Richtung Möglingen. Grenztafel an der Brücke.
obere Grenze: Grenztafel beidufrig
ca. 300m vor Möglingen.
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